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Entlassmanagement

Vor der Entlassung aus dem Krankenhaus ist manchmal vieles zu klären: Wie kann die weitere medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden? Wer kann eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen? Welche Hilfsmittel werden benötigt und wie können diese zeitnah zur Verfügung gestellt werden?

Um die reibungslose Entlassung in das private Umfeld oder in eine Pflegeeinrichtung zu ermöglichen, verfügen die Krankenhäuser der Kplus Gruppe über ein Entlassmanagement. In enger Zusammenarbeit zwischen Patienten, Patientinnen, Angehörigen, behandelnden Ärzten und Ärztinnen, Pflegenden, dem Sozialdienst, Therapeuten und Therapeutinnen und ambulanten und stationären Versorgungseinrichtungen wird die Entlassung geplant, dokumentiert und auf individuelle Unterstützungsbedarfe geprüft.

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten und Patientinnen in schriftlicher Form vorliegen muss.

Hier können Sie sich schon im Vorfeld über das Entlassmanagement und die Einwilligungserklärung informieren:

Informationen zum Entlassmanagement

Einwilligung in das Entlassmanagement